Aufgaben der NotareWas wir für Sie tun können

Als Notar haben wir ein öffentliches Amt inne und sind zur Neutralität und strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar gewährleistet Ihnen Rechtssicherheit und dient dem Verbraucherschutz. Er hat – anders als ein Rechtsanwalt – nicht nur die Interessen einer der beteiligten Parteien zu vertreten, sondern ist für alle Vertragsbeteiligten unabhängiger und unparteiischer Begleiter bei notariellen Rechtsgeschäften.

Unsere Tätigkeit umfasst hierbei eine eingehende Beratung aller Beteiligten.
Darüber hinaus erstellen wir Vertragsentwürfe, nehmen Beglaubigungen vor und fertigen juristische Gutachten.

Oft trifft uns der Tod eines Familienmitglieds unvorbereitet. Trotz der Trauer, die man beim Tod einer nahestehenden Person empfindet, bleibt es nicht aus, dass man sich um viele Dinge kümmern muss. Der Verstorbene muss bestattet werden, viele Behördengänge fallen an. Es kommt viel auf Sie zu!
Dieser Ratgeber soll Ihnen eine Hilfe bei der Bewältigung dieser Angelegenheiten sein. Wer kann mir
wobei Hilfestellung geben? Woran muss ich besonders denken? Welche Rechte und welche Pflichten habe ich als nahestehende Person?

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Es gibt große Vereine und kleine Vereine. Es gibt Sportvereine, Karnevalsvereine, Fördervereine, Naturschutzvereine und viele andere Vereine mehr. Kaum einer, der nicht Mitglied in einem Verein ist. Vereine helfen dem Einzelnen, seinen besonderen Interessen nachzugehen, Ziele zu verfolgen oder Ideale zu verwirklichen.

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Wer jemandem sein gesamtes Vermögen geben will, dem ist anzuraten, ein Testament mit entsprechender Alleinerbeinsetzung zu errichten. Will jemand dagegen seinem Ehegatten oder einem Kind einen einzelnen Gegenstand zuwenden, bietet sich alternativ eine lebzeitige Zuwendung an, auch „vorweggenommene Erbfolge“ genannt. Die Erbfolge wird bezüglich des zuzuwendenden Gegenstands sozusagen vorgezogen.

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Wer soll mich beerben? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Oder soll ich schon jetzt etwas verschenken? Oft gestellte Fragen, häufig verdrängt. Es ist keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Auch junge Menschen oder Familien sorgen für den Fall vor, dass ihnen etwas zustößt. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und kann zu manchen Überraschungen führen. Nur wer es kennt, kann richtig entscheiden. Wir beraten Sie gern.

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Die eigenen vier Wände, eigener Grund und Boden – davon träumen viele. Dafür sind sie bereit, mühsam Erspartes zu opfern, Kredite aufzunehmen. Für Käufer wie Verkäufer geht es meist um viel Geld. Und keiner von beiden möchte dabei böse Überraschungen erleben oder sein Geld verlieren. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz des Verkäufers und des Käufers vor: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen sowie Erbbaurechte sind nur dann rechtsgültig, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

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Wer sich liebt, braucht keine Paragraphen? Leider nur ein Wunsch. Auch wer sich im siebten Himmel fühlt, lebt auf der Erde. Mit oder ohne Trauschein – Gesetze regeln den Alltag und auch den Fall einer Trennung. Oft mit einem gerechten Ergebnis. In anderen Fällen ist ein Vertrag mit maßgeschneiderten Regelungen besser. Wer sich nicht über das Recht informiert, kann böse Überraschungen erleben. Deshalb lassen sich viele Paare rechtzeitig von einem Notar über die gesetzlichen Vorschriften beraten. Passen diese nicht zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Partner, können aber auch davon abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Der Notar zeigt den Gestaltungsspielraum auf, erörtert Lösungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass der Vertrag rechtssicher formuliert wird.

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Warum gibt es die Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Wer etwas umsonst bekommt, soll daher erst recht Steuern zahlen, sagen die Befürworter einer Erbschaft- und Schenkungsteuer. Aber warum diese Steuer derart kompliziert sein muss, wissen sie auch nicht. Man kann sie minimieren, manchmal sogar vermeiden. Deswegen sind gute Berater äußerst wichtig.

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Die eigenen vier Wände oder eine sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge: Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele ein wichtiger Schritt in ihrem Leben. Fast immer geht es um erhebliche Werte. Der Käufer setzt seine Ersparnisse ein oder nimmt einen Kredit auf, um den Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer überträgt einen besonders wertvollen Teil seines Vermögens. Keiner von beiden möchte dabei Überraschungen erleben. Der Gesetzgeber weiß das und schreibt zum Schutz von Verkäufer und Käufer die Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar vor. Ihr Notar gewährleistet dabei optimale Beratung und Sicherheit.

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Mit einer Idee fängt es an oder einem Angebot. Eine geschäftliche Chance tut sich auf und Sie wollen ein Unternehmen gründen. Viele Fragen werden dann auf Sie zukommen: „Wie finanziere ich meine Geschäftsidee, was ändert sich für mich bei Steuern und Versicherungen, wie finde ich die passenden Mitarbeiter usw.“
Bevor Sie Ihre ersten Verträge unterschreiben, sollten Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater und mit Ihrer Bank sprechen. Und mit Ihrem Notar: Denn die Wahl der richtigen Rechtsform ist vielfach entscheidend für die anderen genannten Fragen. Ihr Notar hilft Ihnen und führt Sie Hand-in-Hand mit Ihrem Steuerberater durch die Gründungs- und Aufbauphase Ihres Unternehmens.

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Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Den Alltag bewältigen, das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wo werde ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Wer entscheidet für mich?

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Wer mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland oder als Deutscher im Ausland lebt, sollte jetzt weiterlesen, auch wenn bereits vorgesorgt wurde. Seit dem 17.08.2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Deutschland anwendbar. Gemäß dieser Verordnung gilt für diese Personen im Fall ihres Todes grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem sie zuletzt ihren – wie die Juristen sagen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatten.

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